Back to start

B2B-Anbieterbedingungen für die RightSlot-Plattform

Version: 1.0
Gültig ab: 24. Juli 2026

Vertragssprache: Deutsch

Geltungsbereich: Ausschließlich Unternehmer (B2B)


1. Betreiber, Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

1.1 Betreiber

Betreiber der Software-as-a-Service-Plattform „RightSlot“ ist:

AutoFlow Robotics s.r.o.
Rohanské nábřeží 657/7

186 00 Praha 8

Tschechische Republik

Eingetragen beim Městský soud v Praze (Stadtgericht Prag), Obchodní rejstřík, oddíl C, vložka 442964
IČO: 245 96 973

E-Mail: info@autoflowrobotics.com

Nachfolgend „RightSlot“ oder „Betreiber“.

1.2 Anbieter

Anbieter“ ist die natürliche oder juristische Person, die einen geschäftlichen Account beziehungsweise Mandanten („Tenant“) bei RightSlot registriert, um eigene Dienstleistungen anzubieten und zu verwalten.

1.3 Ausschließliche B2B-Nutzung

Die Nutzung von RightSlot auf Anbieterseite ist ausschließlich Unternehmern gestattet, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Verbraucher dürfen keinen Anbieter-Account eröffnen oder nutzen.

Mit Abschluss des Registrierungsprozesses bestätigt der Anbieter, Unternehmer zu sein und die Plattform ausschließlich für geschäftliche Zwecke zu nutzen.

1.4 Vertragsgegenstand

RightSlot stellt eine cloudbasierte Softwareplattform bereit, mit der Anbieter insbesondere:

  • ein Unternehmens- und Leistungsprofil verwalten,
  • eine öffentliche Storefront betreiben,
  • Dienstleistungen, Preise und Verfügbarkeiten darstellen,
  • Mitarbeiter, Teams und sonstige Ressourcen verwalten,
  • Terminbuchungen von Endkunden empfangen und bearbeiten,
  • Buchungs- und Kundenkommunikation technisch unterstützen,
  • Zahlungen über angebundene externe Zahlungsdienstleister ermöglichen,
  • Medien und erforderliche Nachweise hochladen sowie
  • administrative und betriebliche Funktionen der Plattform nutzen können.

Der konkrete Funktionsumfang richtet sich nach dem bei Vertragsschluss gewählten Tarif, dem jeweils gültigen Preis- und Leistungsblatt sowie gegebenenfalls gesondert vereinbarten Zusatzleistungen.

1.5 Vertragsdokumente und Rangfolge

Bestandteile des Vertrags sind, soweit einschlägig:

  1. eine individuelle Bestellung, ein Angebot oder ein Enterprise-Vertrag,
  2. das bei Vertragsschluss gültige Preis- und Leistungsblatt,
  3. diese B2B-Anbieterbedingungen,
  4. der zwischen Anbieter und RightSlot geschlossene Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO („AVV“),
  5. gegebenenfalls produktspezifische Zusatzbedingungen.

Bei Widersprüchen gilt die vorstehende Rangfolge. Für datenschutzrechtliche Fragen der Auftragsverarbeitung geht der AVV diesen B2B-Anbieterbedingungen vor.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Anbieters gelten nur, wenn RightSlot ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.


2. Vertragsschluss, Registrierung und Vertretungsbefugnis

2.1 Vertragsschluss

Die Darstellung der Plattform, der Tarife und der Registrierungsfunktionen stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot von RightSlot dar. Der Anbieter gibt durch Abschluss der Registrierung und Bestätigung der Vertragsdokumente ein Angebot auf Abschluss eines SaaS-Nutzungsvertrags ab.

Der Vertrag kommt zustande, sobald RightSlot:

  • den Anbieter-Account aktiviert,
  • die Registrierung elektronisch bestätigt oder
  • die Plattformnutzung anderweitig ausdrücklich freigibt.

RightSlot ist nicht verpflichtet, eine Registrierung anzunehmen.

2.2 Elektronische Dokumentation

RightSlot darf den Vertragsschluss elektronisch dokumentieren. Hierzu können insbesondere die akzeptierte Dokumentversion, Datum und Uhrzeit der Annahme, die gewählte Sprache, der Account beziehungsweise Tenant sowie die handelnde Nutzerkennung gespeichert werden.

2.3 Vertretungsbefugnis

Handelt eine Person für ein Unternehmen oder eine sonstige Organisation, bestätigt sie, zur Registrierung, zum Vertragsschluss und zur Erteilung datenschutzrechtlicher Weisungen für den Anbieter berechtigt zu sein.

RightSlot darf einen geeigneten Nachweis der Vertretungsbefugnis verlangen.

2.4 Richtigkeit und Aktualität der Angaben

Der Anbieter muss bei Registrierung und während der gesamten Vertragslaufzeit vollständige, richtige und aktuelle Informationen bereitstellen. Dies gilt insbesondere für:

  • Unternehmensname und Rechtsform,
  • Geschäftsanschrift,
  • Register- und Identifikationsdaten,
  • vertretungsberechtigte Personen,
  • Kontakt- und Rechnungsdaten,
  • Steuer- und Umsatzsteuer-Identifikationsnummern,
  • erforderliche Erlaubnisse, Zulassungen und Qualifikationen,
  • Angaben zur Anbieterkennzeichnung,
  • Angaben für Zahlungs-, Verifikations-, DSA- und DAC7-Zwecke.

Änderungen sind unverzüglich über die vorgesehenen Plattformfunktionen oder gegenüber RightSlot mitzuteilen.


3. Anbieterprüfung, Zulassungen und gesetzliche Compliance

3.1 Verifikation

RightSlot darf vor der Freischaltung und während der Vertragslaufzeit Informationen und Nachweise anfordern, die zur Prüfung der Identität, Unternehmereigenschaft, Vertretungsbefugnis, Zuverlässigkeit, Qualifikation oder gesetzlichen Berechtigung des Anbieters erforderlich oder angemessen sind.

Hierzu können insbesondere gehören:

  • Registerauszüge,
  • Gewerbeanmeldungen,
  • Identitäts- oder Vertretungsnachweise,
  • steuerliche Identifikationsdaten,
  • Berufs- oder Handwerksnachweise,
  • Erlaubnisse und Genehmigungen,
  • Versicherungsnachweise,
  • Nachweise über Bank- oder Zahlungskonten,
  • sonstige gesetzlich oder risikobasiert erforderliche Dokumente.

RightSlot darf die Echtheit und Plausibilität der Angaben prüfen sowie öffentlich zugängliche Register und geeignete externe Prüfquellen verwenden.

3.2 Keine Anerkennung oder Garantie durch RightSlot

Eine Freischaltung, Verifikation oder Dokumentenprüfung durch RightSlot stellt keine behördliche Zulassung, rechtliche Beratung, Qualitätszertifizierung oder Garantie dar. Der Anbieter bleibt allein dafür verantwortlich, dass er seine Leistungen rechtmäßig anbieten und erbringen darf.

3.3 Gesetzliche Pflichten des Anbieters

Der Anbieter ist insbesondere verantwortlich für:

  • die Einhaltung aller für sein Unternehmen und seine Leistungen geltenden Gesetze,
  • erforderliche behördliche, berufsrechtliche oder handwerksrechtliche Erlaubnisse,
  • arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtliche Pflichten,
  • erforderliche Berufs-, Betriebs- und Haftpflichtversicherungen,
  • Arbeitsschutz und Sicherheit von Beschäftigten und Subunternehmern,
  • die ordnungsgemäße Rechnungsstellung,
  • korrekte Preis-, Steuer- und Leistungsangaben,
  • die Einhaltung verbraucherschützender Informationspflichten,
  • die Einhaltung von Werbe-, Wettbewerbs-, Urheber-, Marken- und Datenschutzrecht.

3.4 Aktualisierungs- und Mitwirkungspflicht

Der Anbieter muss RightSlot unverzüglich informieren, wenn:

  • eine erforderliche Erlaubnis erlischt, ausgesetzt oder eingeschränkt wird,
  • ein Registereintrag geändert oder gelöscht wird,
  • eine Behörde die Tätigkeit des Anbieters beanstandet,
  • Stripe oder ein anderer Zahlungsdienstleister den Account beschränkt,
  • wesentliche Angaben unrichtig oder überholt werden oder
  • sonstige Umstände eintreten, die die Rechtmäßigkeit oder Sicherheit der Plattformnutzung beeinträchtigen können.

4. Nutzungsrecht und technische Plattformleistung

4.1 Nutzungsrecht

RightSlot gewährt dem Anbieter für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die gebuchten Plattformfunktionen für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen.

Eine Nutzung für Dritte, ein Weiterverkauf, White-Label-Betrieb, Service-Bureau-Betrieb oder eine sonstige kommerzielle Überlassung ist nur mit vorheriger Zustimmung von RightSlot gestattet.

4.2 Technische Weiterentwicklung

RightSlot darf Funktionen, Benutzeroberflächen, technische Komponenten, Infrastruktur- und Unterauftragnehmer sowie interne Abläufe weiterentwickeln oder ersetzen, sofern:

  • der wesentliche Vertragszweck erhalten bleibt,
  • die Nutzung für den Anbieter nicht unzumutbar beeinträchtigt wird und
  • zwingende gesetzliche oder vertragliche Pflichten eingehalten werden.

RightSlot ist nicht verpflichtet, einzelne technische Komponenten, Frameworks, Hostinganbieter, Schnittstellen oder Oberflächengestaltungen dauerhaft unverändert beizubehalten.

4.3 Kein wirtschaftlicher Erfolg

RightSlot schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere werden keine Mindestanzahl an Buchungen, keine bestimmte Auslastung, kein Umsatz, keine Kundenreichweite und keine Positionierung in Suchmaschinen oder externen KI-Systemen garantiert.

4.4 Drittanbieterfunktionen

Bestimmte Funktionen können von Diensten Dritter abhängen, insbesondere von Zahlungs-, Hosting-, E-Mail-, Speicher-, Sicherheits- oder Kommunikationsdiensten. Für deren Nutzung können zusätzliche Bedingungen der jeweiligen Drittanbieter gelten.

RightSlot ist berechtigt, Drittanbieter auszutauschen oder Funktionen anzupassen, wenn dies aus technischen, wirtschaftlichen, sicherheitsbezogenen oder rechtlichen Gründen erforderlich ist.


5. Verfügbarkeit, Wartung und Support

5.1 Best-Effort-Betrieb

RightSlot stellt die Plattform mit wirtschaftlich angemessener Sorgfalt bereit. Soweit nicht in einem gesonderten Enterprise-Vertrag oder Service Level Agreement ausdrücklich anders vereinbart, wird keine bestimmte prozentuale Verfügbarkeit garantiert.

5.2 Wartung und Störungen

RightSlot darf Wartungs-, Sicherheits- und Aktualisierungsmaßnahmen durchführen. Planbare Maßnahmen mit wesentlichen Auswirkungen sollen, soweit praktikabel, mit angemessenem Vorlauf angekündigt werden.

Unangekündigte Maßnahmen sind zulässig, wenn sie zur:

  • Behebung akuter Sicherheitsrisiken,
  • Abwehr von Angriffen,
  • Verhinderung von Datenverlust,
  • Wiederherstellung der Systemstabilität,
  • Erfüllung rechtlicher Pflichten oder
  • Beseitigung schwerwiegender Fehler

erforderlich sind.

5.3 Keine Verantwortlichkeit für externe Netze

RightSlot haftet nicht für Störungen, die außerhalb des eigenen zumutbaren Einflussbereichs liegen, insbesondere für Ausfälle öffentlicher Telekommunikationsnetze, Endgeräte, Browser, Internetzugänge, Zahlungsdienstleister oder sonstiger externer Systeme.


6. Account, Nutzerrollen und Zugangssicherheit

6.1 Accountverantwortung

Der Anbieter ist für sämtliche Aktivitäten verantwortlich, die über seinen Tenant und die von ihm eingerichteten Nutzerkonten vorgenommen werden, soweit diese Aktivitäten seinem Verantwortungsbereich zuzurechnen sind.

6.2 Berechtigte Nutzer

Der Anbieter darf Beschäftigten, freien Mitarbeitern oder sonstigen berechtigten Personen Zugriff gewähren, soweit dies für die betriebliche Nutzung erforderlich ist. Er muss:

  • angemessene Rollen und Zugriffsrechte vergeben,
  • nicht mehr erforderliche Zugänge unverzüglich entziehen,
  • gemeinsame oder weitergegebene Zugangsdaten vermeiden,
  • sichere Passwörter und verfügbare Sicherheitsfunktionen nutzen,
  • seine Nutzer zur vertraulichen Behandlung der Zugangsdaten verpflichten.

6.3 Sicherheitsvorfälle

Der Anbieter muss RightSlot unverzüglich informieren, wenn er Kenntnis oder einen begründeten Verdacht hat, dass:

  • Zugangsdaten kompromittiert wurden,
  • unbefugte Personen auf den Tenant zugegriffen haben,
  • Daten unzulässig offengelegt oder verändert wurden oder
  • die Plattform missbräuchlich genutzt wird.

RightSlot darf in solchen Fällen Zugänge vorübergehend sperren, Tokens oder Sitzungen widerrufen und zusätzliche Verifikationsmaßnahmen verlangen.


7. Storefront, Endkundenverträge und Anbieterpflichten

7.1 Rolle von RightSlot

RightSlot stellt die technische Plattform bereit, über die Anbieter ihre Leistungen präsentieren und Endkunden Buchungen vornehmen können.

Der Vertrag über die jeweilige lokale Dienstleistung kommt ausschließlich zwischen dem Anbieter und dem Endkunden zustande. RightSlot wird nicht Anbieter, Erfüllungsschuldner, Gewährleistender oder Vertragspartner der gebuchten lokalen Dienstleistung.

RightSlot übernimmt keine Garantie für Qualität, Sicherheit, Pünktlichkeit, Eignung, Verfügbarkeit oder vertragsgemäße Ausführung der Anbieterleistung.

7.2 Eigenständige Verantwortung des Anbieters

Der Anbieter bestimmt und verantwortet insbesondere:

  • Art und Umfang seiner Leistungen,
  • Preise, Steuern und Nebenkosten,
  • Verfügbarkeiten und Ressourcen,
  • Annahme- und Durchführungsvoraussetzungen,
  • Stornierungs-, Umbuchungs- und No-Show-Regeln,
  • Erstattungen und Kulanzentscheidungen,
  • Verbraucherinformationen,
  • Widerrufs- und Rücktrittsinformationen, soweit einschlägig,
  • Rechnungen, Quittungen und steuerliche Belege,
  • die Bearbeitung von Beschwerden und Leistungsansprüchen.

7.3 Anbieterkennzeichnung und Pflichtinformationen

Der Anbieter muss auf seiner Storefront vollständige und aktuelle rechtliche Pflichtinformationen bereitstellen. Hierzu gehören, soweit anwendbar:

  • Unternehmens- und Kontaktangaben,
  • Register- und Aufsichtsangaben,
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,
  • berufsrechtliche Angaben,
  • Preis- und Steuerinformationen,
  • Verbraucherinformationen,
  • eigene Geschäfts-, Buchungs- und Stornierungsbedingungen,
  • Widerrufsinformationen,
  • Informationen zur Streitbeilegung.

RightSlot kann technische Felder und Vorlagen bereitstellen. Dies ersetzt keine individuelle rechtliche Prüfung durch den Anbieter.

7.4 Buchungs- und Kommunikationsfunktionen

RightSlot darf im Namen und nach den Einstellungen des Anbieters technische Buchungs-, Verifikations-, Erinnerungs-, Stornierungs- und Statusnachrichten versenden. Der Anbieter bleibt für Inhalt, Rechtmäßigkeit und fachliche Richtigkeit der von ihm konfigurierten Informationen verantwortlich.

7.5 Keine Umgehung gesetzlicher Pflichten

Der Anbieter darf die technische Gestaltung der Plattform nicht verwenden, um gesetzliche Informations-, Dokumentations-, Preisangaben-, Widerrufs-, Steuer- oder Verbraucherschutzpflichten zu umgehen.


8. Anbieterinhalte, Medien und Nutzungsrechte

8.1 Anbieterinhalte

„Anbieterinhalte“ sind sämtliche Inhalte, die der Anbieter oder seine berechtigten Nutzer in RightSlot einstellen, übermitteln oder veröffentlichen, insbesondere:

  • Unternehmens- und Profilinformationen,
  • Leistungsbeschreibungen,
  • Preise und Verfügbarkeiten,
  • Texte und rechtliche Hinweise,
  • Logos, Profil-, Team- und Servicebilder,
  • Dokumente, Nachweise und sonstige Dateien,
  • Nachrichten und sonstige Eingaben.

8.2 Rechtegarantie

Der Anbieter garantiert, dass:

  • er über alle erforderlichen Rechte, Lizenzen und Einwilligungen verfügt,
  • die Inhalte keine Rechte Dritter verletzen,
  • abgebildete oder identifizierbare Personen wirksam in die vorgesehene Nutzung eingewilligt haben oder eine andere tragfähige Rechtsgrundlage besteht,
  • die Inhalte nicht irreführend, rechtswidrig, diskriminierend oder täuschend sind,
  • gesetzlich erforderliche Kennzeichnungen vorhanden sind.

Dies gilt insbesondere für Urheber-, Marken-, Design-, Persönlichkeits-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechte.

8.3 Lizenz an RightSlot

Der Anbieter räumt RightSlot für die Vertragsdauer ein nicht ausschließliches, räumlich unbeschränktes, unentgeltliches und auf den Plattformbetrieb beschränktes Recht ein, Anbieterinhalte:

  • zu speichern,
  • technisch zu vervielfältigen,
  • zu formatieren und zu skalieren,
  • über Storefronts und technische Auslieferungsdienste öffentlich zugänglich zu machen,
  • für Sicherheits-, Moderations-, Support- und Backupzwecke zu verarbeiten.

Das Recht umfasst die Einschaltung erforderlicher technischer Dienstleister. Eine Nutzung für eigenständige Werbezwecke von RightSlot außerhalb der Plattformdarstellung bedarf einer gesonderten Rechtsgrundlage oder Vereinbarung.

8.4 KI-generierte Inhalte

Setzt der Anbieter generative KI oder andere automatisierte Systeme zur Erstellung oder Bearbeitung von Inhalten ein, bleibt er für deren Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Rechtefreiheit verantwortlich.

Der Anbieter muss KI-generierte oder manipulierte Inhalte kennzeichnen, soweit dies nach anwendbarem Recht erforderlich ist. Täuschende Deepfakes, gefälschte Nachweise, irreführende Vorher-Nachher-Darstellungen und sonstige manipulative Inhalte sind untersagt.

8.5 Technische Speicherung und Auslieferung

Medien und Dateien können über technische Objektspeicher- und Auslieferungsdienste gespeichert und bereitgestellt werden. Die konkrete technische Infrastruktur darf RightSlot entsprechend Abschnitt 4 ändern.


9. Unzulässige Inhalte und verbotene Nutzung

Der Anbieter darf RightSlot nicht für rechtswidrige, missbräuchliche oder sicherheitsgefährdende Zwecke nutzen.

Untersagt sind insbesondere:

  • rechtswidrige oder täuschende Leistungsangebote,
  • Angebote ohne erforderliche Erlaubnis oder Qualifikation,
  • Verletzungen von Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder Datenschutzrechten,
  • Hassrede, Drohungen oder diskriminierende Inhalte,
  • sexuelle Ausbeutung, Missbrauchsdarstellungen oder sonstige strafbare Inhalte,
  • Schadsoftware, Phishing, Spam oder betrügerische Aktivitäten,
  • Umgehung technischer Schutzmaßnahmen,
  • unbefugte Sicherheitsprüfungen oder Angriffe,
  • automatisiertes Auslesen außerhalb bereitgestellter Schnittstellen,
  • Nutzung fremder Identitäten oder falscher Unternehmensdaten,
  • Weitergabe oder Verkauf von Accounts,
  • Verarbeitung von Daten oder Inhalten, die nach diesen Bedingungen ausdrücklich ausgeschlossen sind.

Der Anbieter darf keine Funktion so verwenden, dass die Stabilität, Sicherheit oder Integrität von RightSlot oder anderen Tenants beeinträchtigt wird.


10. Besondere Kategorien personenbezogener Daten und regulierte Nutzungen

10.1 Verbot nach Art. 9 DSGVO

RightSlot ist als allgemeine Terminbuchungs- und Verwaltungsplattform nicht für die planmäßige Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten gemäß Art. 9 Abs. 1 DSGVO ausgelegt.

Der Anbieter darf insbesondere keine folgenden Daten in RightSlot erheben, speichern oder anderweitig verarbeiten:

  • Gesundheitsdaten,
  • Diagnosen oder medizinische Behandlungsinformationen,
  • genetische oder biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung,
  • Angaben zur rassischen oder ethnischen Herkunft,
  • politische Meinungen,
  • religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen,
  • Gewerkschaftszugehörigkeit,
  • Daten zum Sexualleben oder zur sexuellen Orientierung.

Insbesondere dürfen solche Informationen nicht in Freitext-, Notiz-, Bemerkungs-, Leistungs-, Mitarbeiter- oder Buchungsfelder eingegeben werden.

10.2 Organisatorische Pflichten des Anbieters

Der Anbieter muss seine Leistungen, Formulare, Hinweise und internen Prozesse so gestalten, dass Endkunden und Mitarbeiter nicht zur Eingabe solcher Daten aufgefordert werden.

RightSlot darf von einem Anbieter verlangen, problematische Fragen, Leistungsbeschreibungen oder Eingabefelder zu entfernen oder anzupassen.

10.3 Reaktion auf unzulässige Daten

Erhält RightSlot Kenntnis von möglicherweise unzulässig eingegebenen besonderen Daten, darf RightSlot insbesondere:

  1. den Zugriff auf die betroffenen Inhalte oder Funktionen vorläufig beschränken,
  2. den Anbieter informieren und eine rechtmäßige Weisung verlangen,
  3. erforderliche Sicherheits- und Incident-Maßnahmen durchführen,
  4. Daten löschen oder isolieren, soweit dies rechtlich erforderlich und zulässig ist,
  5. den Tenant bei erheblichen oder wiederholten Verstößen sperren oder außerordentlich kündigen.

RightSlot berücksichtigt dabei die Auftragsverarbeiterrolle, dokumentierte Weisungen, gesetzliche Pflichten, Betroffenenrechte und erforderliche Beweissicherung.

10.4 Wesentliche Vertragsverletzung

Eine vorsätzliche, systematische oder trotz Aufforderung fortgesetzte Verarbeitung ausgeschlossener Daten stellt eine wesentliche Vertragsverletzung dar.

10.5 Ausgeschlossene Spezialnutzungen

Ohne ausdrückliche schriftliche Sondervereinbarung darf RightSlot nicht als Patientenakte, medizinisches Dokumentationssystem, System für Berufsgeheimnisträger, Notfallkommunikationssystem oder sonstiges spezialreguliertes Fachsystem eingesetzt werden.


11. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

11.1 Rollenverteilung

Soweit RightSlot personenbezogene Daten für eigene Zwecke verarbeitet, insbesondere für Accountverwaltung, Abrechnung, Sicherheit, Plattformanalyse, Provider-Verifikation, Rechtsdurchsetzung, DSA- oder DAC7-Pflichten, handelt AutoFlow Robotics s.r.o. als eigenständiger Verantwortlicher.

Soweit RightSlot personenbezogene Daten nach den Zwecken und Weisungen des Anbieters verarbeitet, handelt RightSlot als Auftragsverarbeiter. Dies betrifft insbesondere:

  • Endkunden- und Buchungsdaten,
  • providerseitige Kundenkommunikation,
  • Mitarbeiter-, Team- und Ressourcendaten,
  • Verfügbarkeits- und Einsatzdaten,
  • sonstige vom Anbieter verwaltete personenbezogene Betriebsdaten.

11.2 Auftragsverarbeitungsvertrag

Der Anbieter und RightSlot schließen einen gesonderten AVV gemäß Art. 28 DSGVO. Der AVV ist integraler Bestandteil des Vertrags.

Der Anbieter darf RightSlot nicht zur Verarbeitung personenbezogener Daten in seinem Verantwortungsbereich einsetzen, bevor der AVV wirksam abgeschlossen wurde.

11.3 Pflichten des Anbieters als Verantwortlicher

Der Anbieter ist insbesondere verpflichtet:

  • eine gültige Rechtsgrundlage für die Verarbeitung sicherzustellen,
  • betroffene Personen ordnungsgemäß zu informieren,
  • nur erforderliche Daten zu erheben,
  • angemessene Aufbewahrungs- und Löschfristen festzulegen,
  • Betroffenenrechte fristgerecht zu bearbeiten,
  • Beschäftigte und Nutzer angemessen zu berechtigen,
  • rechtskonforme Weisungen zu erteilen,
  • Datenschutzverletzungen unverzüglich zu bewerten und erforderlichenfalls zu melden,
  • keine nach Abschnitt 10 ausgeschlossenen Daten zu verarbeiten.

11.4 Weisungen

Weisungen müssen über die vorgesehenen Funktionen oder in dokumentierter Textform erfolgen. RightSlot darf die Ausführung einer Weisung aussetzen, wenn sie nach vernünftiger Einschätzung gegen Datenschutzrecht oder sonstiges zwingendes Recht verstößt.

11.5 Datenschutzinformationen

Die eigenverantwortliche Verarbeitung von Provider-, Account- und Plattformdaten durch RightSlot wird in der jeweils gültigen RightSlot-Datenschutzerklärung beschrieben.


12. Meldungen rechtswidriger Inhalte und Inhaltsmoderation

12.1 Notice-and-Action

RightSlot kann einen elektronischen Meldeweg bereitstellen, über den mutmaßlich rechtswidrige Anbieterinhalte gemeldet werden können.

Der Anbieter erkennt an, dass RightSlot eingehende Meldungen, behördliche Anordnungen und sonstige Hinweise prüfen und die nach anwendbarem Recht erforderlichen oder angemessenen Maßnahmen ergreifen darf.

12.2 Mögliche Maßnahmen

RightSlot darf insbesondere:

  • zusätzliche Informationen oder Nachweise anfordern,
  • Inhalte vorübergehend deaktivieren,
  • die öffentliche Sichtbarkeit beschränken,
  • rechtswidrige Inhalte entfernen,
  • Funktionen oder Accounts vorübergehend sperren,
  • gesetzlich erforderliche Begründungen übermitteln,
  • Behörden informieren oder deren Anordnungen umsetzen.

12.3 Verhältnismäßigkeit und Anhörung

Soweit keine Dringlichkeit, gesetzliche Geheimhaltungspflicht oder Gefährdung entgegensteht, soll der Anbieter über wesentliche Moderationsmaßnahmen informiert und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme oder Beschwerde gegeben werden.

12.4 Kein allgemeines Überwachungsversprechen

RightSlot ist nicht verpflichtet, sämtliche Anbieterinhalte vorab oder fortlaufend allgemein zu überwachen. Freiwillige, risikobasierte oder anlassbezogene Prüfungen begründen keine Garantie, dass rechtswidrige Inhalte erkannt werden.

12.5 DSA-Pflichten

Soweit der Digital Services Act oder sonstiges Recht auf den konkreten Dienst und Vorgang anwendbar ist, gelten die dort vorgesehenen Verfahren und Rechte. Diese Bedingungen beschränken keine zwingenden gesetzlichen Beschwerde-, Begründungs- oder Rechtsschutzmöglichkeiten.


13. Steuerliche Transparenz und DAC7-Mitwirkung

13.1 Mitwirkungspflicht

Soweit RightSlot nach der Richtlinie (EU) 2021/514, den tschechischen Umsetzungsvorschriften zu DAC7 oder vergleichbaren steuerlichen Meldevorschriften zur Registrierung, Prüfung oder Meldung verpflichtet ist, muss der Anbieter vollständig und fristgerecht mitwirken.

13.2 Erforderliche Informationen

Der Anbieter muss auf Anforderung insbesondere bereitstellen und aktuell halten:

  • vollständigen Namen beziehungsweise Firma,
  • Hauptanschrift und Ansässigkeitsstaat,
  • Steueridentifikationsnummern und Ausstellungsstaaten,
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,
  • Registerdaten,
  • Geburtsdatum bei natürlichen Personen, soweit erforderlich,
  • Informationen zum Finanzkonto und Kontoinhaber, soweit erforderlich,
  • Angaben zu vergüteten Tätigkeiten, Transaktionen und Gegenleistungen,
  • erforderliche Belege zur Plausibilisierung und Verifikation.

13.3 Prüfung und Meldung

RightSlot darf die Angaben prüfen, mit verfügbaren Unterlagen und Registern abgleichen, für gesetzliche Fristen speichern und an zuständige Steuerbehörden übermitteln. Ein gesetzlich vorgesehener grenzüberschreitender Informationsaustausch bleibt unberührt.

13.4 Folgen fehlender Mitwirkung

Kommt der Anbieter einer rechtmäßigen Aufforderung trotz Erinnerung nicht fristgerecht nach, darf RightSlot – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Voraussetzungen – insbesondere:

  • die Freischaltung oder weitere Verifikation verweigern,
  • neue Buchungen oder Online-Zahlungsfunktionen deaktivieren,
  • den Account vorübergehend sperren,
  • den Vertrag außerordentlich kündigen,
  • den Account schließen und eine erneute Registrierung verhindern, soweit gesetzlich erforderlich.

RightSlot verwahrt im vereinbarten Direct-Charges-Modell keine Anbietererlöse und schuldet keine Auszahlung von Endkundengeldern. Eine Zurückbehaltung von Payouts durch RightSlot findet daher nur statt, wenn dies aufgrund eines künftig abweichenden Zahlungsmodells ausdrücklich vereinbart und rechtlich zulässig wäre.


14. Stripe Connect und Endkundenzahlungen

14.1 Externer Zahlungsdienstleister

Online-Zahlungen werden über Stripe beziehungsweise die jeweils für den Anbieter zuständige Stripe-Gesellschaft abgewickelt. Für die Nutzung gelten zusätzlich die zwischen dem Anbieter und Stripe vereinbarten Bedingungen.

Der Anbieter muss den von Stripe verlangten Identitäts-, Unternehmens- und Compliance-Prozess erfolgreich abschließen und während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten.

14.2 Direct-Charges-Modell

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, wird für Endkundenzahlungen das Stripe-Connect-Modell der Direct Charges verwendet. Die Zahlung wird dabei dem verbundenen Stripe-Konto des Anbieters zugeordnet.

Der Anbieter ist der wirtschaftliche Leistungserbringer und Zahlungsempfänger der gebuchten Dienstleistung. Soweit technisch und nach den Stripe-Regeln vorgesehen, wird der Anbieter gegenüber dem Endkunden als Zahlungsempfänger ausgewiesen.

14.3 Keine Verwahrung von Kundengeldern

RightSlot:

  • nimmt Endkundengelder nicht auf eigenen Bankkonten entgegen,
  • verwahrt keine Kundengelder,
  • betreibt keine E-Geld-Wallet,
  • handelt nicht als Treuhänder oder Escrow-Anbieter,
  • ist nicht Zahlungsempfänger der lokalen Dienstleistung.

Die konkrete regulatorische und vertragliche Zahlungsabwicklung richtet sich nach zwingendem Recht und den Stripe-Verträgen.

14.4 Technische Zahlungsbestätigung

RightSlot darf den technischen Zahlungsstatus ausschließlich anhand verifizierter serverseitiger Informationen von Stripe, insbesondere Webhooks, aktualisieren. Browser-Weiterleitungen oder clientseitige Statusanzeigen allein begründen keine verbindliche Bestätigung des Zahlungseingangs.

14.5 Rückerstattungen und Chargebacks

Der Anbieter ist für die materielle Entscheidung über Rückerstattungen gegenüber seinen Endkunden verantwortlich. RightSlot kann technische Refund-Funktionen bereitstellen oder auf dokumentierte Weisung des Anbieters technische Schritte ausführen.

Gebühren, Rückerstattungen, Rücklastschriften, Streitfälle, negative Salden und sonstige Zahlungsrisiken richten sich nach den Stripe-Bedingungen und sind grundsätzlich dem Anbieter beziehungsweise seinem Connected Account zugeordnet, soweit nicht zwingendes Recht oder eine gesonderte Vereinbarung etwas anderes bestimmt.

14.6 Zahlungen vor Ort und Rechnungen

Bei Zahlung vor Ort, Überweisung oder Rechnungsstellung dokumentiert RightSlot gegebenenfalls lediglich den vom Anbieter eingegebenen oder systemisch übermittelten Status. RightSlot übernimmt weder Inkasso noch Zahlungsgarantie.

14.7 Keine transaktionsbezogene RightSlot-Provision zum Go-Live

Zum Gültigkeitsbeginn dieser Version erhebt RightSlot im Standardmodell keine transaktionsbezogene Application Fee auf Endkundenbuchungen. Maßgeblich bleibt das bei Vertragsschluss akzeptierte Preis- und Leistungsblatt.

Eine spätere Einführung transaktionsbezogener Gebühren bedarf einer wirksamen Tarif- oder Vertragsänderung nach Abschnitt 25.


15. SaaS-Vergütung, Abrechnung und Zahlungsverzug

15.1 Nutzungsentgelt

Der Anbieter zahlt die im gewählten Tarif ausgewiesene SaaS-Gebühr. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich Preise netto zuzüglich gesetzlich anfallender Steuern.

15.2 Abrechnungszeitraum und Fälligkeit

SaaS-Gebühren werden für den jeweiligen Abrechnungszeitraum im Voraus fällig. Der konkrete Abrechnungszeitraum ergibt sich aus dem gewählten Tarif oder Angebot.

15.3 Wiederkehrende Belastung

Soweit wiederkehrende Zahlung vereinbart ist, ermächtigt der Anbieter RightSlot und den eingesetzten Zahlungsdienstleister, fällige SaaS-Gebühren über das hinterlegte Zahlungsmittel einzuziehen.

Der Anbieter muss gültige Abrechnungs- und Zahlungsmitteldaten hinterlegen und Änderungen unverzüglich aktualisieren.

15.4 Rechnungen

Rechnungen dürfen elektronisch bereitgestellt oder per E-Mail versandt werden. Der Anbieter ist für die korrekte Angabe seiner Rechnungs- und Steuerdaten verantwortlich.

15.5 Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug darf RightSlot:

  1. den Anbieter elektronisch mahnen,
  2. eine angemessene Nachfrist setzen,
  3. gesetzliche Verzugszinsen und angemessene Beitreibungskosten verlangen,
  4. nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist den Dashboard-Zugang, die Storefront oder einzelne Funktionen sperren,
  5. bei erheblichem oder wiederholtem Verzug außerordentlich kündigen.

Die Zahlungspflicht für bereits angefallene Entgelte bleibt bestehen.

15.6 Aufrechnung und Zurückbehaltung

Der Anbieter darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht darf nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden, soweit zwingendes Recht nichts anderes bestimmt.


16. Sperrung und sonstige Schutzmaßnahmen

16.1 Gründe für Maßnahmen

RightSlot darf den Account, die Storefront, einzelne Inhalte oder Funktionen vorübergehend einschränken oder sperren, wenn:

  • ein erheblicher Verstoß gegen diese Bedingungen vorliegt,
  • Angaben oder Nachweise fehlen, unrichtig oder nicht mehr gültig sind,
  • gesetzliche Verifikations-, DSA-, DAC7- oder Zahlungsanforderungen nicht erfüllt werden,
  • ein Sicherheitsrisiko oder Missbrauchsverdacht besteht,
  • Rechte Dritter oder gesetzliche Pflichten gefährdet sind,
  • Zahlungsverzug vorliegt,
  • Stripe oder ein anderer erforderlicher Drittanbieter die Nutzung beschränkt,
  • eine behördliche oder gerichtliche Anordnung dies verlangt.

16.2 Verhältnismäßigkeit

RightSlot berücksichtigt Art, Schwere, Dauer und Wiederholung des Verstoßes sowie die Interessen betroffener Endkunden und Dritter. Soweit möglich und zumutbar, erhält der Anbieter vor einer dauerhaften Maßnahme Gelegenheit zur Abhilfe.

16.3 Sofortmaßnahmen

Eine vorherige Ankündigung ist nicht erforderlich, wenn sie:

  • die Wirksamkeit der Maßnahme gefährden würde,
  • rechtlich untersagt ist,
  • akute Schäden oder Sicherheitsgefahren verursachen könnte oder
  • bei schwerwiegenden beziehungsweise wiederholten Verstößen unzumutbar wäre.

16.4 Fortbestehende Pflichten

Eine Sperrung entbindet den Anbieter nicht von seinen Zahlungspflichten, soweit die Sperrung auf einem von ihm zu vertretenden Verstoß beruht.


17. Laufzeit und Kündigung

17.1 Laufzeit

Soweit nicht anders vereinbart, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen.

17.2 Ordentliche Kündigung

Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums in Textform kündigen.

Abweichende Mindestlaufzeiten und Kündigungsfristen eines gewählten Jahres-, Enterprise- oder Sondertarifs gehen dieser Regelung vor.

17.3 Außerordentliche Kündigung

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Ein wichtiger Grund für RightSlot liegt insbesondere vor, wenn der Anbieter:

  • erheblich oder wiederholt gegen diese Bedingungen verstößt,
  • falsche Identitäts-, Unternehmens-, Steuer- oder Verifikationsangaben macht,
  • erforderliche Genehmigungen verliert,
  • trotz Mahnung in erheblichem Zahlungsverzug bleibt,
  • rechtswidrige oder fremde Rechte verletzende Inhalte verbreitet,
  • besondere Kategorien personenbezogener Daten vorsätzlich oder systematisch verarbeitet,
  • Sicherheitsmaßnahmen umgeht oder die Plattform angreift,
  • gesetzliche DSA-, DAC7-, Datenschutz- oder Zahlungsmitwirkung verweigert,
  • die Plattform für betrügerische oder strafbare Zwecke nutzt.

Soweit der Verstoß heilbar ist, soll grundsätzlich zunächst eine angemessene Abhilfefrist gesetzt werden. Dies gilt nicht bei schwerwiegenden Verstößen, akuter Gefährdung oder Unzumutbarkeit.

17.4 Kündigung bei Drittanbieterwegfall

RightSlot darf kündigen, wenn eine für die Leistungserbringung wesentliche Drittanbieterleistung dauerhaft entfällt oder nur zu unzumutbaren Bedingungen fortgeführt werden kann und keine wirtschaftlich oder technisch angemessene Alternative verfügbar ist.

17.5 Folgen der Kündigung

Mit Vertragsende endet das Nutzungsrecht. Der Anbieter muss die Nutzung einstellen und offene Entgelte begleichen.

Bestimmungen, die ihrem Zweck nach über das Vertragsende hinaus gelten sollen, bleiben wirksam. Dies betrifft insbesondere Vertraulichkeit, Haftung, Freistellung, Zahlungsansprüche, Datenschutz, Rechtswahl und Streitbeilegung.


18. Datenexport, Rückgabe und Löschung

18.1 Export während der Vertragslaufzeit

Der Anbieter ist verpflichtet, erforderliche Datenexporte und eigene Aufbewahrungspflichten rechtzeitig zu organisieren. Verfügbare Exportfunktionen richten sich nach dem jeweiligen Tarif und technischen Stand.

18.2 Export nach ordentlicher Beendigung

Soweit kein wichtiger Sicherheits-, Missbrauchs- oder Rechtsgrund entgegensteht, gewährt RightSlot nach Vertragsende für bis zu 30 Tage einen eingeschränkten Read-only- oder Exportzugang oder stellt auf Anfrage einen technisch verfügbaren Standardexport bereit.

Ein Anspruch auf Fortbetrieb der öffentlichen Storefront oder produktive Bearbeitungsfunktionen besteht während dieser Nachlaufphase nicht.

18.3 Auftragsverarbeitete Daten

Für Rückgabe und Löschung personenbezogener Daten, die RightSlot als Auftragsverarbeiter verarbeitet, gilt vorrangig der AVV.

18.4 Löschung

Nach Ablauf der Export- und Nachlaufphase darf RightSlot Anbieterinhalte und operative Tenant-Daten löschen oder anonymisieren, soweit keine gesetzlichen, vertraglichen oder berechtigten Aufbewahrungsgründe entgegenstehen.

Vorbehalten bleiben insbesondere:

  • steuer- und handelsrechtliche Unterlagen,
  • DAC7- und sonstige gesetzliche Nachweise,
  • Abrechnungsdaten,
  • Vertrags- und Acceptance-Nachweise,
  • Sicherheits- und Missbrauchsprotokolle,
  • Daten zur Rechtsverteidigung,
  • Inhalte in technisch üblichen Backup-Zyklen.

Backups werden nach den festgelegten Rotations- und Löschzyklen überschrieben. Eine Wiederherstellung einzelner Daten aus Backups wird nicht geschuldet, soweit sie nicht technisch erforderlich oder gesetzlich geboten ist.

18.5 Sofortige Löschung auf Wunsch

Soweit der Anbieter eine vorzeitige Löschung verlangt, kann RightSlot diese nach Prüfung der gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen durchführen. Der Anbieter trägt die Verantwortung dafür, erforderliche Exporte und Aufbewahrungen vorher abgeschlossen zu haben.


19. Rechte an der Plattform und Feedback

19.1 Rechte von RightSlot

Alle Rechte an der Plattform, Software, Benutzeroberfläche, Datenbankstruktur, Dokumentation, Marken, Designs und sonstigen von RightSlot bereitgestellten Inhalten verbleiben bei RightSlot beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern.

Der Anbieter erhält ausschließlich das in diesen Bedingungen ausdrücklich eingeräumte Nutzungsrecht.

19.2 Verbot technischer Verwertung

Ohne vorherige Zustimmung von RightSlot darf der Anbieter insbesondere nicht:

  • Quellcode ableiten oder rekonstruieren, soweit dies nicht zwingend gesetzlich erlaubt ist,
  • Softwarebestandteile kopieren oder weiterverbreiten,
  • technische Schutzmaßnahmen umgehen,
  • die Plattform zum Aufbau eines konkurrierenden Dienstes systematisch auslesen,
  • Marken oder Kennzeichen von RightSlot unbefugt verwenden.

19.3 Feedback

Übermittelt der Anbieter freiwillig Vorschläge oder Feedback, darf RightSlot diese unentgeltlich zur Verbesserung der Plattform verwenden. Vertrauliche Informationen des Anbieters bleiben geschützt.


20. Vertraulichkeit

20.1 Vertrauliche Informationen

Die Parteien behandeln alle nicht öffentlich bekannten geschäftlichen, technischen, sicherheitsbezogenen und vertraglichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich.

20.2 Zulässige Offenlegung

Eine Offenlegung ist zulässig:

  • gegenüber Beschäftigten und Dienstleistern mit berechtigtem Zugriffsbedarf,
  • aufgrund gesetzlicher, gerichtlicher oder behördlicher Verpflichtung,
  • soweit die Information bereits rechtmäßig bekannt oder öffentlich ist,
  • mit vorheriger Zustimmung der anderen Partei.

Empfänger sind angemessen zur Vertraulichkeit zu verpflichten.

20.3 Dauer

Die Vertraulichkeitspflicht gilt während der Vertragslaufzeit und für fünf Jahre danach. Geschäftsgeheimnisse und personenbezogene Daten bleiben so lange geschützt, wie gesetzliche oder sachliche Schutzgründe bestehen.


21. Freistellung bei Ansprüchen Dritter

21.1 Freistellungsumfang

Der Anbieter stellt RightSlot von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf einem vom Anbieter zu vertretenden Verstoß gegen diese Bedingungen, geltendes Recht oder Rechte Dritter beruhen.

Dies umfasst insbesondere Ansprüche wegen:

  • rechtswidriger oder irreführender Anbieterinhalte,
  • Verletzung von Urheber-, Marken-, Design-, Persönlichkeits- oder sonstigen Schutzrechten,
  • fehlender Rechte an hochgeladenen Bildern, Texten oder Dokumenten,
  • unrichtiger Preis-, Impressums-, Steuer- oder Verbraucherinformationen,
  • mangelhafter, verspäteter oder nicht erbrachter Anbieterleistungen,
  • rechtswidriger Datenverarbeitung durch den Anbieter,
  • Verstößen gegen das Verbot besonderer Datenkategorien,
  • fehlender Genehmigungen, Qualifikationen oder Versicherungen,
  • steuerlicher oder DAC7-bezogener Pflichtverletzungen,
  • Handlungen von Beschäftigten, Beauftragten oder Subunternehmern des Anbieters.

21.2 Verteidigungskosten

Die Freistellung umfasst erforderliche und angemessene Kosten der Rechtsverteidigung, einschließlich gesetzlicher oder marktüblicher Anwalts- und Gerichtskosten.

21.3 Verfahren

RightSlot wird den Anbieter über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich informieren, soweit dies rechtlich zulässig und praktisch möglich ist.

Der Anbieter darf die Verteidigung in Abstimmung mit RightSlot führen. Er darf ohne vorherige Zustimmung von RightSlot keinen Vergleich schließen und kein Anerkenntnis abgeben, wenn dadurch:

  • eine Zahlung oder Verpflichtung von RightSlot begründet,
  • ein Verschulden von RightSlot anerkannt,
  • der Geschäftsbetrieb von RightSlot eingeschränkt oder
  • eine nicht nur unwesentliche Reputationswirkung verursacht wird.

RightSlot darf sich auf eigene Kosten an der Verteidigung beteiligen.

21.4 Begrenzung

Die Freistellung gilt nicht, soweit der Anspruch durch ein rechtswidriges oder schuldhaftes Verhalten von RightSlot selbst verursacht wurde.


22. Gewährleistung und Mängel

22.1 Mängelanzeige

Der Anbieter muss reproduzierbare technische Mängel unverzüglich mit angemessener Beschreibung melden und RightSlot eine zumutbare Untersuchung und Nachbesserung ermöglichen.

22.2 Nacherfüllung

Bei einem von RightSlot zu vertretenden wesentlichen Mangel ist RightSlot zunächst zur Nachbesserung oder Bereitstellung einer wirtschaftlich gleichwertigen Ersatzlösung berechtigt.

Schlägt die Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist fehl, kann der Anbieter die Vergütung für den betroffenen Zeitraum angemessen mindern oder den betroffenen Leistungsteil kündigen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

22.3 Ausgeschlossene Ursachen

Kein Mangel liegt insbesondere vor, wenn eine Einschränkung verursacht wird durch:

  • nicht unterstützte oder veraltete Endgeräte, Browser oder Systeme,
  • fehlerhafte Konfiguration des Anbieters,
  • Anbieterinhalte oder Drittanbieterintegration,
  • nicht autorisierte Änderungen,
  • externe Netze oder Dienste,
  • höhere Gewalt,
  • rechtlich erforderliche Sicherheits- oder Sperrmaßnahmen.

23. Haftung

23.1 Unbeschränkte Haftung

RightSlot haftet unbeschränkt, soweit die Haftung nach zwingendem Recht nicht ausgeschlossen oder begrenzt werden darf, insbesondere:

  • bei Vorsatz,
  • bei grober Fahrlässigkeit,
  • für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
  • bei ausdrücklich übernommener Garantie,
  • nach zwingenden produkthaftungsrechtlichen Vorschriften,
  • in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

23.2 Leichte Fahrlässigkeit

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet RightSlot nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Anbieter regelmäßig vertrauen darf.

In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen unmittelbaren Schaden begrenzt.

23.3 Haftungshöchstbetrag

Soweit gesetzlich zulässig, ist die gesamte Haftung von RightSlot aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag bei leichter Fahrlässigkeit auf die Netto-SaaS-Entgelte begrenzt, die der Anbieter in den zwölf Monaten vor dem haftungsauslösenden Ereignis an RightSlot gezahlt hat oder zu zahlen hatte.

Besteht der Vertrag zu diesem Zeitpunkt weniger als zwölf Monate, ist der Betrag maßgeblich, der bei Fortbestand des aktuellen Tarifs für zwölf Monate angefallen wäre.

23.4 Ausgeschlossene Schadensarten

Soweit gesetzlich zulässig und kein Fall nach Abschnitt 23.1 vorliegt, haftet RightSlot nicht für:

  • mittelbare Schäden und Folgeschäden,
  • entgangenen Gewinn oder Umsatz,
  • ausgebliebene Buchungen,
  • Reputations- oder Marktwertverluste,
  • ausgebliebene Einsparungen,
  • Schäden aus Anbieterleistungen oder Endkundenverträgen,
  • Datenverluste, soweit der Schaden durch zumutbare eigene Exporte oder Sicherungen hätte vermieden werden können.

23.5 Datenwiederherstellung

Soweit RightSlot für einen Datenverlust haftet, ist die Ersatzpflicht bei leichter Fahrlässigkeit auf den angemessenen Aufwand beschränkt, der zur Wiederherstellung aus dem letzten ordnungsgemäß verfügbaren Sicherungsstand erforderlich ist.

23.6 Datenschutzrechtliche Ansprüche

Zwingende Ansprüche betroffener Personen nach der DSGVO, insbesondere Art. 82 DSGVO, werden durch diese Bedingungen nicht eingeschränkt. Im Innenverhältnis der Parteien richtet sich die Verantwortlichkeit nach dem jeweiligen Verursachungs- und Verantwortungsbeitrag sowie dem AVV.

23.7 Zwingendes tschechisches Recht

Die Haftungsbeschränkungen gelten nur im gesetzlich zulässigen Umfang. Insbesondere bleiben zwingende Grenzen nach dem tschechischen Bürgerlichen Gesetzbuch, einschließlich § 2898, unberührt.


24. Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllung, soweit diese durch ein außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegendes Ereignis verursacht werden, insbesondere:

  • Naturkatastrophen,
  • Krieg, Terrorismus oder erhebliche Unruhen,
  • behördliche Maßnahmen,
  • Pandemien oder vergleichbare Notlagen,
  • großflächige Strom-, Telekommunikations- oder Internetausfälle,
  • schwerwiegende Cyberangriffe trotz angemessener Schutzmaßnahmen,
  • Ausfall kritischer Drittanbieterinfrastruktur,
  • Arbeitskämpfe außerhalb des eigenen Unternehmens.

Die betroffene Partei informiert die andere Partei, soweit möglich, unverzüglich und ergreift angemessene Maßnahmen zur Schadensbegrenzung.

Dauert das Ereignis länger als 60 Tage und beeinträchtigt es die wesentliche Vertragserfüllung erheblich, kann jede Partei den betroffenen Vertragsteil mit angemessener Frist kündigen.


25. Änderungen von Leistungen, Preisen und Bedingungen

25.1 Nicht wesentliche Änderungen

RightSlot darf redaktionelle, klarstellende, sicherheitsbezogene oder rechtlich zwingende Änderungen vornehmen, sofern sie die vertragliche Position des Anbieters nicht wesentlich verschlechtern.

25.2 Wesentliche Änderungen

Wesentliche Änderungen dieser Bedingungen, des Leistungsumfangs oder der Preisstruktur werden dem Anbieter grundsätzlich mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform angekündigt.

Die Mitteilung beschreibt den wesentlichen Inhalt, den Zeitpunkt des Inkrafttretens und das gegebenenfalls bestehende Kündigungsrecht.

25.3 Widerspruch und Kündigung

Verschlechtert eine Änderung die vertragliche Position des Anbieters nicht nur unwesentlich, kann der Anbieter bis zum Inkrafttreten der Änderung kündigen.

Nutzt der Anbieter die Plattform nach dem angekündigten Inkrafttreten weiter, gilt die Änderung als angenommen, sofern RightSlot ihn in der Änderungsmitteilung ausdrücklich und verständlich auf diese Rechtsfolge und das Kündigungsrecht hingewiesen hat.

Widerspricht der Anbieter und kündigt nicht, darf RightSlot den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung ordentlich beenden, wenn eine Fortführung zu den bisherigen Bedingungen technisch, wirtschaftlich oder rechtlich nicht zumutbar ist.

25.4 Preisänderungen

Preisänderungen gelten frühestens für den nächsten Abrechnungszeitraum nach Ablauf der Ankündigungsfrist. Bereits vollständig bezahlte feste Vertragszeiträume bleiben unberührt, sofern keine individuelle Vereinbarung etwas anderes bestimmt.

25.5 Zwingende Sofortänderungen

Kürzere Fristen sind zulässig, wenn eine Änderung aufgrund zwingenden Rechts, behördlicher Anordnung oder akuter Sicherheitsrisiken sofort erforderlich ist. RightSlot informiert den Anbieter in diesem Fall ohne unangemessene Verzögerung.


26. Abtretung, Unterauftragnehmer und Vertragsübertragung

26.1 Abtretung durch den Anbieter

Der Anbieter darf Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von RightSlot übertragen oder abtreten. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden, wenn keine berechtigten Interessen von RightSlot entgegenstehen.

26.2 Einsatz von Dienstleistern

RightSlot darf geeignete verbundene Unternehmen und Dienstleister zur Vertragserfüllung einsetzen. Datenschutzrechtliche Unterauftragsverhältnisse richten sich nach dem AVV.

26.3 Übertragung durch RightSlot

RightSlot darf den Vertrag im Rahmen einer Umstrukturierung, Verschmelzung, Veräußerung des Geschäftsbetriebs oder Übertragung der RightSlot-Plattform auf einen Rechtsnachfolger übertragen, sofern die Rechte des Anbieters hierdurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden.


27. Rechtswahl und Gerichtsstand

27.1 Anwendbares Recht

Der Vertrag und alle daraus entstehenden vertraglichen und außervertraglichen Rechtsbeziehungen unterliegen dem Recht der Tschechischen Republik unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Zwingende kollisionsrechtliche und sonstige gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.

27.2 Gerichtsstand

Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind, soweit gesetzlich zulässig, ausschließlich die sachlich und örtlich zuständigen Gerichte in Prag, Tschechische Republik, zuständig.

Soweit nach § 89a des tschechischen Gesetzes Nr. 99/1963 Slg. eine schriftliche Gerichtsstandsvereinbarung erforderlich ist, gilt die elektronische Annahme dieser Bedingungen als entsprechende Vereinbarung in Textform, soweit rechtlich zulässig.

27.3 Unternehmerische Risikoverteilung

Der Anbieter übernimmt das gewöhnliche Risiko von Veränderungen der Markt-, Nachfrage-, Kosten- und Wettbewerbsbedingungen seiner eigenen Geschäftstätigkeit. Zwingende gesetzliche Rechte bei außergewöhnlichen Veränderungen bleiben unberührt, soweit sie nicht wirksam ausgeschlossen oder übernommen werden können.


28. Mitteilungen

Vertragsbezogene Mitteilungen können per E-Mail, über das Dashboard oder an die zuletzt mitgeteilten Kontaktdaten erfolgen.

Der Anbieter muss eine erreichbare geschäftliche E-Mail-Adresse hinterlegen und Änderungen unverzüglich mitteilen.

Kündigungen, Abmahnungen und sonstige rechtserhebliche Erklärungen bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht zwingendes Recht eine strengere Form verlangt.


29. Schlussbestimmungen

29.1 Vollständige Vereinbarung

Die in Abschnitt 1.5 genannten Vertragsdokumente bilden die vollständige Vereinbarung der Parteien zum Vertragsgegenstand.

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

29.2 Kein Verzicht

Unterlässt eine Partei vorübergehend die Durchsetzung eines Rechts, stellt dies keinen Verzicht auf dieses oder andere Rechte dar.

29.3 Teilunwirksamkeit

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder lückenhaft sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.

An die Stelle der unwirksamen oder fehlenden Regelung tritt die gesetzliche Regelung. Soweit eine ergänzende Vertragsauslegung zulässig ist, gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung rechtlich möglichst nahekommt.

29.4 Überschriften

Überschriften dienen nur der Übersicht und beeinflussen die Auslegung nicht.

29.5 Sprachfassungen

Maßgeblich ist die Sprachfassung, die der Anbieter beim Vertragsschluss angezeigt bekommen und akzeptiert hat. Übersetzungen sollen inhaltlich gleichwertig sein. Bei erkennbaren Übersetzungsabweichungen ist der gemeinsame wirtschaftliche und rechtliche Zweck der Regelung maßgeblich.


30. Kontakt

Fragen zu diesen B2B-Anbieterbedingungen können gerichtet werden an:

AutoFlow Robotics s.r.o.
E-Mail: info@autoflowrobotics.com

Datenschutzanfragen:
data-protection@autoflowrobotics.com